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   OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18   

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OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18 (https://dejure.org/2020,24338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2020 - 4 LA 163/18 (https://dejure.org/2020,24338)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2020 - 4 LA 163/18 (https://dejure.org/2020,24338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 2 S 1 Nr 2 BNatSchG; § 7 Abs 2 Nr 4 BNatSchG; Art 103 Abs 1 GG; Art 19 Abs 4 S 1 GG; § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO; § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO; § 152a Abs 1 S 1 Nr 2 VwGO
    Anhörungsrüge; Bedeutung, grundsätzliche; Berufungszulassungsgrund; Moor; rechtliches Gehör; Zweifel, ernstliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Dass der Rechtsbegriff der Moore in § 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG sich nicht auf natürliche Moore beschränkt, sondern darüber hinaus auch Moore in einem naturnahen Zustand einschließt, hat der Senat jedoch bereits in seinem Urteil vom 30. Juni 2015 (4 LC 285/13) unter Bezugnahme auf die oben erwähnte Anlage "Definition und Erläuterungen der in Art. 1 § 30 Abs. 1 genannten Biotope" (BT-Drs. 14/6378, S. 66) geklärt.

    Der Senat hat sich auf die Anlage auch bereits bei der Auslegung des hier konkret in Rede stehenden Biotops der Moore bezogen (Senatsurt. v. 30.6.2015 - 4 LC 285/13 -).

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Denn nach seinem eindeutigen Wortlaut, der auch durch die amtliche Begründung des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs bestätigt wird (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 14), erlaubt § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO dem Gericht eine Selbstkorrektur nur bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht aber bei sonstigen Verfahrensfehlern und anderen Rechtsverstößen (Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 37. EL 2019, § 152a Rn. 36 ff.; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 152a Rn. 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 22; zu § 321a ZPO: BGH, Urt. v. 14.4.2016 - IX ZR 197/15 -, NJW 2016, 3035 u. Beschl. v.13.12.2007 - I ZR 47/06 -, NJW 2008, 2126; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 482/07 -, NJW 2008, 3275).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Die Klägerin sieht eine Gehörsverletzung darin, dass der Senat seinen Beschluss im Rahmen der Prüfung des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) auf einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt habe als das verwaltungsgerichtliche Urteil, ohne sie - die Klägerin - zuvor auf die Rechtsauffassung des Senats hinzuweisen und ihr hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243 u. Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Die Klägerin sieht eine Gehörsverletzung darin, dass der Senat seinen Beschluss im Rahmen der Prüfung des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) auf einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt habe als das verwaltungsgerichtliche Urteil, ohne sie - die Klägerin - zuvor auf die Rechtsauffassung des Senats hinzuweisen und ihr hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243 u. Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Die vom Bundesamt für Naturschutz stammende Anlage beruht außerdem auf einer von der früheren Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie erarbeiteten älteren Liste, auf die sich sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332) als auch der seinerzeit für das Naturschutzrecht zuständige 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.8.1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470 = NdsVBl 1995, 16) bereits bei der Prüfung gestützt haben, ob damals geltende landesgesetzliche Regelungen zum Biotopschutz dem Gebot rechtsstaatlicher Bestimmtheit genügen.
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Mit diesem Vorbringen macht die Klägerin allerdings der Sache nach keine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend, sondern rügt, dass der Senat überzogene Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des genannten Berufungszulassungsgrundes gestellt und damit die Klägerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verletzt habe (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.11.2016 2 - BvR 31/14 -, NVwZ 2017, 231; Rudisile, Die Judikatur des BVerfG zum Berufungszulassungsrecht der VwGO, NVwZ 2012, 1425 f. - jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Die Klägerin sieht eine Gehörsverletzung darin, dass der Senat seinen Beschluss im Rahmen der Prüfung des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) auf einen anderen rechtlichen Gesichtspunkt gestützt habe als das verwaltungsgerichtliche Urteil, ohne sie - die Klägerin - zuvor auf die Rechtsauffassung des Senats hinzuweisen und ihr hierzu Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243 u. Beschl. v. 24.1.2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, 805; BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Denn nach seinem eindeutigen Wortlaut, der auch durch die amtliche Begründung des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs bestätigt wird (vgl. BT-Drs. 15/3706, S. 14), erlaubt § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO dem Gericht eine Selbstkorrektur nur bei einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht aber bei sonstigen Verfahrensfehlern und anderen Rechtsverstößen (Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 37. EL 2019, § 152a Rn. 36 ff.; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 152a Rn. 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 152a Rn. 22; zu § 321a ZPO: BGH, Urt. v. 14.4.2016 - IX ZR 197/15 -, NJW 2016, 3035 u. Beschl. v.13.12.2007 - I ZR 47/06 -, NJW 2008, 2126; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 482/07 -, NJW 2008, 3275).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    In der Rechtsprechung des Senats war bereits vor der Entscheidung über den Berufungszulassungsantrag der Klägerin und in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des früher für das Naturschutzrecht zuständigen 8. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts geklärt, dass diese Anlage bei der Auslegung der in § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG genannten Biotope zu berücksichtigen ist (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 - Nds. OVG, Urt. v. 10.3.2005 - 8 LB 4072/01 -).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18
    Entscheidungserheblich ist eine Gehörsverletzung dann, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (BVerfG, Beschl. v. 8.2.1994 - 1 BvR 765/89, 1 BvR 766/89 -, BVerfGE 89, 381; Kopp/Schenke, VwGO, § 152a Rn. 13).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 482/07

    Verletzung von Art 19 Absatz 4 S 1 GG durch Überspannung der

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 LB 4072/01

    Eintragung eines Grundstücks in das "Naturschutzbuch" als "binsenreiche

  • OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93

    Unterschutzstellung; Zwergstrauchheiden; Wachholderheiden; Verfassungsmäßigkeit;

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